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Kids in Dotzheim

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Satzung der Kids in Dotzheim

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Satzung
§1
(1) Die Interessengemeinschaft KID’s Kinder in Dotzheim mit Sitz in Wiesbaden-Dotzheim verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung 1977.
(2) Zweck der Interessengemeinschaft KID’s Kinder in Dotzheim ist die Gestaltung und Verbesserung der Lebenssituation der Kinder in Dotzheim und darüber hinaus die pädagogische sinnvolle Gestaltung und die bautechnische Verbesserung des schon vorhandenen Kinderspielplatzes in Dotzheim sowie die Neuanlage von öffentlichen Kinderspielplätzen in diesem Bereich.
Darüber hinaus tritt die Interessengemeinschaft für alle Maßnahmen ein, die der Verbesserung der Verkehrssituation in Bezug auf die besonderen Bedürfnissen von Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden dienen.
(3) Der Satzungszweck wird verwirklicht, insbesondere durch die Beschaffung von Spielgeräten usw. und die Durchführung von Aktionen, die der Bekanntmachung der Interessengemeinschaft dienen.
(4) Die Interessengemeinschaft strebt zur Verwirklichung ihrer Ziele und zur Durchführung der dazu notwendigen Aktionen eine enge Zusammenarbeit mit der Stadt Wiesbaden an.

§2
Die Interessengemeinschaft KID’s Kinder in Dotzheim ist selbstlos tätig; sie verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke. Die zur Verwirklichung des Satzungszweckes erforderlichen Finanzmittel werden durch Spenden und andere Zuwendungen Dritter beschafft.
§3
Die Mittel der Interessengemeinschaft werden für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Interessengemeinschaft.

§4
Es wird ein Mitgliedbeitrag von 12,00 Euro pro Jahr erhoben.

§5
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Interessengemeinschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§6
Bei Auflösung der Interessengemeinschaft oder bei Wegfall der bisherigen Zwecke wird das Vermögen der Interessengemeinschaft zu gleichen Teilen folgenden gemeinnützigen Einrichtungen zugewendet:
-    Katholische Kirchengemeinde St. Josef, Josefstraße 13-15, 65199 Wiesbaden-Dotzheim zur Verwendung für die zugehörige Kindertagesstätte
-    Förderverein der Philipp-Reis-Schule e.V., Mühlborngasse 17, 65199 Wiesbaden-Dotzheim (Steuernummer 040 250 60328)
die das Geld ausschließlich und unmittelbar zu gemeinnützigen Zwecken zu verwenden haben.

§7
(1) Die Interessengemeinschaft führt einmal im Jahr eine Mitgliederversammlung durch.
(2) Die Mitgliederversammlung bestimmt per Akklamation drei Personen aus ihrem Kreis, die die Geschäfte der Interessengemeinschaft führen.
(3) Die Geschäftsführung legt jährlich einen Geschäftsbericht vor.

Wiesbaden-Dotzheim, im März 2003

 

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